So können Sie Google Analytics rechtssicher nutzen:

Endlich haben sich Google und die zuständigen Behörden auf eine datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics geeinigt.

  1. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google abschließen:
    Vertragstext und Hinweise
  2. Auf Ihrer Website müssen Sie den Nutzer über den Einsatz von Google Analytics informieren. Diesen Hinweis bringen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung unter.
    Ein Muster finden Sie unten.
  3. Klären Sie Ihre Website-Besucher auf, dass sie die Verarbeitung ihrer Daten abstellen können. Dazu bietet Google für Browser Erweiterungen mit der Zusatzfunktion an, die Nutzer installieren können. Nach der Installation werden die Besucher von Google Analytics nicht mehr erfasst. Zur Information sollten Sie auf die Seite mit den Informationen von Google verlinken:
    http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
  4. Tracking-Code anpassen:
    Einstellungen im Google Analytics-Programmcode, dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion „_gat._anonymizeIp();“ zu ergänzen.
    Weitere Information von Google.
  5. Bisherige von Google Analytics erhobene Altdaten müssen gelöscht werden. Dazu löschen Sie am Besten das bestehende Google-Analytics-Profil. Die Anpassungen werden nur bei neuen Google-Analytics-Profilen wirksam.

Ausführlichere Informationen dazu und einen Text für Ihre Datenschutzerklärung finden für Ihr Impressum finden Sie am Ende des Artikels von Sebastian Krasa.